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Datum: 07.01.2026

Aktenzeichen: 15 Ca 2375/25

Beschluss
1. Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wird bestimmt auf Mittwoch, 17.06.2026, 15:30 Uhr, Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart, Saal 015, Hochparterre
2. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.
3. Das persönliche Erscheinen d.
- Kläg. XXX
- Geschf. d. Bekl. XXX
wird zur Aufklärung des Sachverhalts und zur gütlichen Einigung angeordnet.
4. Als Zeuge ist zu laden: XXX, c/o XXX zu laden auf 15:30 Uhr Vorläufiges Beweisthema: Zu den Behauptungen der Beklagten, die Mitarbeiter der Beklagten XXX und XXX hätten erstmals am 19.03.2025 von Unstimmigkeiten zwischen den Eintragungen der Klägerin im elektronischen Erfassungssystem und der Abwesenheit der Klägerin in der Zeit vom 08.01.2024 bis zum 30.01.2025 Kenntnis erlangt und den Geschäftsführer der Beklagten XXX erstmals am 02.04.2025 über die Vorwürfe unterrichtet.