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Datum: 27.01.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 5250/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 21.07.2025 nicht aufgelöst
wird.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigung der Beklagten vom 21.07.2025 nicht aufgelöst
wird.
3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
auch durch die weitere Kündigung der Beklagten vom 25.11.2025 nicht
aufgelöst wird.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.