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Datum: 28.01.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 481/24
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die Kündigung der Beklagten vom 23.12.2024 nicht
aufgelöst worden ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
3. Der Streitwert wird auf 17.035,32 € festgesetzt.