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Datum: 10.02.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 46/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, 5.000,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.000,00 EUR seit 11.02.2025, aus weiteren 1.000,00 EUR seit 29.04.2025, aus weiteren 500,00 EUR seit 06.05.2025, aus weiteren 500,00 EUR seit 03.06.2025, aus weiteren 500,00 EUR seit 24.06.2025 und aus weiteren 500,00 EUR seit 18.07.2025 zu bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 5.000,00 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.