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Datum: 24.02.2026
Aktenzeichen: 12 Ca 771/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom
29.04.2025 zum 30.06.2025 aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 16.200,00 festgesetzt.