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Datum: 24.02.2026
Aktenzeichen: 12 Ca 778/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien aufgrund der ordentlichen Kündigung der Beklagten vom 29.04.2025 erst zum 30.06.2025 aufgelöst worden ist; im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt d. KI. zu 3/4 sowie d. Bekl. zu 1/4.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 9.450,00 festgesetzt.