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Datum: 03.03.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 7468/25

Urteil 

im Namen des Volkes:

1.    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.10.2025, zugegangen am 18.10.2025, nicht aufgelöst worden ist.

 

2.    Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

 

3.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 8.947,08 EUR festgesetzt.