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Datum: 03.03.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 46/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 12.02.2025 weder mit sofortiger Wirkung noch zum 30.09.2025 beendet wurde.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 9.900,00.