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Datum: 04.03.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 5274/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 20.05.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 01.08.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 06.02.2026 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Streitwert wird auf 10.500,00 Euro festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.