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Datum: 04.03.2026

Aktenzeichen: 30 Ga 19/26

Urteil

1. Die Anträge werden zurückgewiesen.

2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf Euro 13.608,00 festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.