Datum: 04.03.2026
Aktenzeichen: 30 Ga 19/26
Urteil
1. Die Anträge werden zurückgewiesen.
2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf Euro 13.608,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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