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Datum: 18.03.2026
Aktenzeichen: 18 Ca 6704/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung für 13 Urlaubstage für das Jahr 2019 in Höhe von
667,94 EUR brutto nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 21.08.2025 zu
bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 5.909,85 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.