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Datum: 23.03.2026

Aktenzeichen: 16 Ca 1041/26

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 3577,34 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.