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Datum: 25.03.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 6199/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.08.2025, zugegangen am 29.08.2025, nicht beendet wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 18.11.2025 nicht beendet wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als „Senior Finance Manager" weiter zu beschäftigen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer der Tätigkeit sowie auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt, zu erstellen und herauszugeben.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Die Widerklage wird abgewiesen.
7. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
8. Der Streitwert wird auf 76.196,93 Euro festgesetzt.
9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen