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Datum: 08.04.2026
Aktenzeichen: 15 Ca 4503/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung im Schreiben vom 16. Juni
2025 nicht beendet worden ist.
2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird abgewiesen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.229,00 EUR netto nebst Zinsen hieraus seit 01. Oktober 2025 zu
bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Widerklage wird abgewiesen.
6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
7. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 38.515,00 EUR festgesetzt.
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.