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Datum: 15.04.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 7324/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung im Schreiben vom 21. Oktober 2025 nicht beendet worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist im Schreiben vom 21. Oktober 2025 zum 30. Juni 2026 nicht beendet wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens in der Funktion der Kommunikatorin zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Der Streitwert wird auf 33.407,92 Euro festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.