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Datum: 21.04.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 8209/25

Urteil 

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 1.295,34 € festgesetzt.

4. Die Berufung ist nicht gesondert zugelassen.