Datum: 21.04.2026
Aktenzeichen: 1 Ca 8209/25
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 1.295,34 € festgesetzt.
4. Die Berufung ist nicht gesondert zugelassen.
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