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Datum: 23.04.2026

Aktenzeichen: 26 Ca 1534/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 13.08.2025 bis 15.08.2025
   in Höhe von 225,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB p. a. hieraus
   ab 21.09.2025 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 93% und die Beklagte 7% zu tragen.

4. Der Urteilsstreitwert wird auf 3.135,09 Euro festgesetzt.

5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.