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Datum: 29.04.2026

Aktenzeichen: 11 Ca 6269/25

Im Namen des Volkes

Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.


4. Soweit nicht bereits von Gesetzes wegen statthaft, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.