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Datum: 19.05.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 436/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 23.10.2025 nicht mit sofortiger Wirkung, sondern zum 30.11.2025 beendet wurde.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 6.504,00.