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Datum: 27.05.2026

Aktenzeichen: 19 Sa 50/25

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg vom 9. Juli 2025 - 10 Ca 551/24 - teilweise abgeändert und insgesamt wie 
folgt neu gefasst:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.900,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 3. Dezember 2024 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. 

III. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte zu tragen. 

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.