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Datum: 10.06.2026

Aktenzeichen: 13 Ca 473/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 26.11.25 nicht beendet ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.394,55 Euro brutto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. seit 01.12.25 zu bezahlen.

3. Im Übrigen ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

5. Der Streitwert wird auf 26.350,69 Euro festgesetzt.

6. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.