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Datum: 16.06.2026

Aktenzeichen: 12 Ca 1150/25

1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 30.06.2025 das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht beendet hat, sondern dieses unverändert weiter fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisher geltenden Bedingungen über
den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kl. zu 1/4 sowie die Beklagte zu 3/4.
5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 4.800,00 festgesetzt.