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Datum: 16.06.2026

Aktenzeichen: 12 Ca 1322/25

1. Der Kläger wird verurteilt, der Beklagten Auskunft über sämtliche Einkünfte zu erteilen,
die er im Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis einschließlich 31. März 2026 aus anderweitiger Erwerbstätigkeit, insbesondere für die AICHELIN Services GmbH, erzielt
hat, und diese unter Vorlage geeigneter Belege (insbesondere Arbeitsvertrag und
Lohnabrechnungen für Oktober 2025, November 2025, Dezember 2025, Januar
2026, Februar 2026 und März 2026) nachzuweisen.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 37.316,00 festgesetzt.
5. Eine Zulassung der Berufung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt
nicht.