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Datum: 17.06.2026
Aktenzeichen: 15 Ca 2375/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentlich fristlose,
noch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung vom 02.04.2025 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als „Product Owner“ weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
4. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 35.480,00 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.