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Datum: 19.06.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 1427/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 19. August 2025 zum 31. März 2026 beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses als Industriemechaniker wieter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 20.615,44 Euro festgesetzt.