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Datum: 18.06.2026
Aktenzeichen: 26 Ca 1877/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche,
fristlose Kündigung der Beklagten vom 22.10.2025 beendet worden ist.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der
Beklagten vom 11.12.2025 beendet worden ist.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.656,81 Euro brutto (Vergütung Juli 2025) abzüglich gezahlter 1.886,00
Euro netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.08.2025 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.656,81 Euro brutto (Vergütung August 2025) abzüglich gezahlter 2.886,68
Euro netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.09.2025 zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.656,81 Euro brutto (Vergütung Oktober 2025) zzgl. Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.11.2025 zu zahlen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 68% und die Beklagte 32% zu tragen.
8. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 173.138,61 Euro festgesetzt.
9. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.