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Datum: 23.06.2026
Aktenzeichen: 12 Ca 1188/25
1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung der Beklagten vom
01.07.2025 sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 sowie die Beklagte zu 3/4
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 16.660,80 festgesetzt.