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Datum: 30.06.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 46/26
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Urlaubsabgeltung i.H.v. 215,88 EUR brutto nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 1.2.2022 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf 47.544,97 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.