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Datum: 30.06.2026

Aktenzeichen: 12 Ca 1190/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.076,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2025 zu zahlen.


2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen d. KI. zu 2/10 sowie d. Bekl. zu 8/10.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 1.347,87 festgesetzt.

5. Eine Berufungszulassung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.