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Datum: 30.06.2026

Aktenzeichen: 12 Ca 1191/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an d. KI. 3.514,99 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2025 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragend. KI. zu 1/10 sowie d. Bekl. zu 9/10.

4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 4.035,16 festgesetzt.

5. Eine Berufungszulassung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.