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Datum: 01.07.2026

Aktenzeichen: 31 Ca 496/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung vom 12.01.2026 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 14.293,05 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.