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Datum: 08.07.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 8313/25

Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 01.12.2025 noch durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung der Beklagten vom 01.12.2025 zum 31.03.2026 beendet worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Volljurist/ Syndikusrechtsanwalt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Der Streitwert wird auf 36.266,70 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.