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Pressemitteilung vom 18.09.2007
Datum: 19.09.2007
Kurzbeschreibung:
In einem Rechtsstreit zwischen dem VW-Konzernbetriebsrat und der Fa. Porsche AG ist am 17.09.2007 beim Arbeitsgericht Stuttgart ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingegangen, mit welcher der Konzernbetriebsrat der Volkswagen AG u.a. die Feststellung begehrt, dass eine ohne seine Beteiligung am 20.06.2007 zustande gekommene Beteiligungsvereinbarung der Dr.Ing. h.c. F.Porsche AG mit deren Konzernbetriebsrat unwirksam sei und mit welcher die Eintragung einer Porsche Automobil Holding S.E. ins Handelsregister bis Abschluss eines Hauptsacheverfahrens für unzulässig erklärt werden soll. Hierüber wird nach ihrer Verfügung vom 18.09.2007 die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart nach Anhörung der Beteiligten am 24.10.2007, 10:30, Großer Sitzungssaal, Friedrichstr. 5 in Ludwigsburg, entscheiden. Zu einer vom VW-Konzernbetriebsrat beantragten einstweiligen Regelung für den Zeitraum bis zu vorgenanntem Termin ist der Antragsgegnerin, der Fa. Porsche AG, durch das Gericht aufgegeben worden, bis zum Ende dieser Woche Stellung zu nehmen.
Dem Rechtsstreit liegt die Befürchtung des VW-Konzernbetriebsrats zu Grunde, er werde, wenn die Porsche Automobil Holding S.E. eingetragen und zum beherrschenden Unternehmen werden sollte, bei der Repräsentanz der Mitarbeiter der VW AG und bei deren Interessenvertretung benachteiligt werden.
Dem Rechtsstreit liegt die Befürchtung des VW-Konzernbetriebsrats zu Grunde, er werde, wenn die Porsche Automobil Holding S.E. eingetragen und zum beherrschenden Unternehmen werden sollte, bei der Repräsentanz der Mitarbeiter der VW AG und bei deren Interessenvertretung benachteiligt werden.