sog. "Ossi-Fall": Verhandlung am 15.04.2010 um 11.00 Uhr

Datum: 12.04.2010

Kurzbeschreibung: 

Information zur Verhandlung:
Im Hinblick auf die beschränkte Anzahl der Sitzplätze (insgesamt 50) im Öffentlichkeitsbereich des Sitzungssaales wird auf Folgendes hingewiesen: Für Medienvertreter werden 30 Sitzplätze reserviert, welche nach Eingang der Anfragen an diese vergeben werden. Anfragen sind zu richten an poststelle-s@lag.bwl.de oder telefonisch an das Arbeitsgericht Stuttgart: 0711-21852315 oder -319.

Information zum Fall:
Die aus der ehemaligen DDR (Ostberlin) stammende und vor der Wende in die Bundesrepublik übergesiedelte Klägerin beansprucht die Zahlung einer Entschädigung von der Beklagten, einem in Stuttgart ansässigen Unternehmen. Die Klägerin hatte sich im Juli 2009 bei der Beklagten erfolglos auf ein Stellenangebot beworben. Auf dem zurückgesendeten Lebenslauf befand sich unter anderem der Vermerk “(-)OSSI“. Sie stützt ihre Entschädigungsforderung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dessen § 1 lautet: „Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“. In § 15 sieht das Gesetz Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot vor. Die Beklagte, die nach eigener Darstellung mehrere Mitarbeiter aus den neuen Bundesländern beschäftigt, vertritt im Gegensatz zur Klägerin die Auffassung, dass Ostdeutsche keine Ethnie im Sinne des AGG darstellten; sie hat zudem vorgebracht, die Stellenabsage sei nicht wegen der Herkunft der Klägerin erfolgt.

(Az.: 17 Ca 8907/09; Verhandlung am 15.04.2010, 11.00 Uhr, Saal 105 im Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86, 10176 Stuttgart)

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