41 Urteile in Verfahren gegen Maschinen- und Anlagenbauer in Neuffen: Klagen abgewiesen

Datum: 15.07.2011

Kurzbeschreibung: 

Von den am 14.07.2011 beim Arbeitsgericht Stuttgart verhandelten 42 Klagen von Arbeitnehmern gegen ein in Neuffen ansässiges Unternehmen, welches Maschinen und Anlagen für Papierverarbeitung, Kunststoffschweißen und Zentralschmierung herstellt, sind 41 abgewiesen worden.
Im Juni 2009 hatte das Unternehmen ca. 140 von rund 650 Arbeitsplätzen abgebaut und mit dem Betriebsrat Vereinbarungen über ein Abfindungsvolumen von insgesamt 3 Millionen Euro getroffen. Die Kläger hatten mit dem Arbeitgeber Aufhebungsverträge abgeschlossen und diese angefochten, gestützt auf den Vorwurf, der Arbeitgeber habe sie über die Höhe der Abfindung getäuscht, indem er verschwiegen habe, dass der Abfindungsbetrag proportional gekürzt wird, wenn das Gesamtvolumen unter Zugrundelegung der Berechnungsformel nicht für alle ausreicht. Sie haben mit ihren Klagen die Fortsetzung der Arbeitsverhältnisse, hilfsweise eine höhere Abfindung begehrt. Drei Arbeitnehmer haben den Täuschungsvorwurf im Verlauf des Verfahrens zurück genommen.
Die Klagen hatten keinen Erfolg. Das Gericht ging davon aus, dass den Arbeitnehmern die Deckelung und eine damit verbundene Kürzung der Abfindung bekannt war, der Täuschungsvorwurf zu Unrecht erhoben wurde und keine höhere Abfindung zugesagt war. Ein weiteres Verfahren, in welchem der Täuschungsvorwurf von vornherein nicht erhoben wurde, wurde durch einen Vergleich erledigt.


(Az. 1 Ca 9168/10 u.a., Urteile vom 14.07.2011. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig)

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