Rechtsstreit Landeshauptstadt Stuttgart und Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e. V. gegen Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. wegen Widerruf und Untersagung des Aufrufs zum Warnstreik wegen Mobilitätszulage.

Datum: 10.06.2013

Kurzbeschreibung: 

Datum:  11.6.2013
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Information zur Verhandlung:

Im Hinblick auf die beschränkte Anzahl der Sitzplätze (insgesamt 50) im Öffentlichkeitsbereich des Sitzungssaales wird auf Folgendes hingewiesen: Für Medienvertreter werden 15 Sitzplätze reserviert, welche nach Eingang der Anfragen an diese vergeben werden. Anfragen sind zu richten an poststelle-s@lag.bwl.de oder telefonisch an das Arbeitsgericht Stuttgart: 0711-21852 311.

Information zum Fall:

Die Stadt Stuttgart sowie der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.V. beantragen im Wege der einstweiligen Verfügung den Antragsgegner, die Gewerkschaft ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., zu verpflichten, ihren Streikaufruf zum Streik am 12.06.2013 zur Durchsetzung eines Bezirkstarifvertrages über die Gewährung einer Mobilitätszulage i.H.v. 180 € brutto monatlich für alle beschäftigten Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart unverzüglich zu widerrufen. Darüber hinaus beantragen sie der Antragsgegnerin zu untersagen, ihre Mitglieder oder sonstigen Arbeitnehmer der Stadt Stuttgart zu Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur Durchsetzung dieser Forderung aufzurufen sowie Streiks, Warnstreiks und sonstige Arbeitsniederlegungen mit dem genannten Ziel durchzuführen.

(Az.: 7 Ga 31/13; Verhandlung am 11.06.2013, 11:00 Uhr, Saal 105 im Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86, 70176 Stuttgart)

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