Zum Inhalt springen

Datum: 22.07.2026

Aktenzeichen: 18 Ca 9124/25

U r t e i l

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.482,06 EUR netto nebst jährlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB aus einem Teilbetrag in Höhe von 247,01 EUR seit 01.06.2025, aus einem Teilbetrag in Höhe von 247,01 EUR seit 01.07.2025, aus einem Teilbetrag in Höhe von 247,01 EUR seit 01.08.2025, aus einem Teilbetrag in Höhe von 247,01 EUR seit 01.09.2025, aus einem Teilbetrag in Höhe von 247,01 EUR seit 01.10.2025 und aus einem Teilbetrag in Höhe von 247,01 EUR seit 01.11.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 1.484,88 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.