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Datum: 22.07.2026

Aktenzeichen: 18 Ca 1414/26

U r t e i l

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine restliche Abschlussvergütung (Bonus) in Höhe von 8.868,00 EUR brutto für das Geschäftsjahr vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2025 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Abfindungsbetrag in Höhe von 23.979,62 EUR brutto zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 68 % und die Beklagte 32 % zu tragen.
5. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 103.688,00 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.