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Datum: 22.07.2026

Aktenzeichen: 4 Ca 7502/25

Urteil:
1.Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 01.07.2026 (4 Ca 7502/25) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 17.10.2025 beendet
wird.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 50 %, die beklagte Partei zu 50 %, mit Ausnahme der durch die Säumnis verursachten Kosten;
diese trägt der Kläger.
5.Der Streitwert wird auf 38.520,00 EUR festgesetzt.
6.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.