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Datum: 29.07.2026
Aktenzeichen: 15 Ca 3863/25
Urteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 912,84 EUR brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit dem 01.12.2024 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 88,46% und die Beklagte zu 11,54%.
4. Der Streitwert wird auf 7.906,78 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen