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Datum: 29.07.2026

Aktenzeichen: 14 Ga 61/26

1) Die Anträge werden zurückgewiesen.
2) Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.043,40 Euro festgesetzt.
4) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.