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Datum: 30.07.2026
Aktenzeichen: 26 Ca 1353/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 428,97 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2026 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.915,38 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.