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Datum: 19.08.2026

Aktenzeichen: 24 BV 256/26

1


Die Beteiligte zu 2 wird verpflichtet, dem Antragsteller alle Aufzeichnungen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der täglichen Pausen (Arbeitszeitreports über das Kommen und Gehen der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Einsatzplanung, der Stempeluhrdaten, der Freigabedaten, der Sendungsdaten) mit Ausnahme der leitenden Angestellten ab dem 1.7.2025 in Kopie vollständig für alle seit diesem Zeitpunkt beschäftigten Arbeitnehmer der Filiale Stuttgart Milaneo Stuttgart 3 (1460) unverzüglich herauszugeben.


2.

Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.