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Datum: 19.08.2026

Aktenzeichen: 24 Ca 8930/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ausstehendes Bruttoentgelt in Höhe von 12.647,70 EUR brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 900,62 EUR netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 14.03.2026 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.  Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 78.822,40 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.