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Datum: 07.09.2026

Aktenzeichen: 16 Ca 1627/26

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung vom 26.11.2025 nicht aufgelöst ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.

3. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die ordentliche Kündigung vom 11.12.2025 zum 30.06.2026 aufgelöst ist.

4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin bis zur rechtskräftigen Beendigung des vorliegenden Rechtsstreits als Fachkraft Vertriebsmanagement Firmenkunden weiter zu beschäftigen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

6. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 44.000,00 EUR festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.