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Datum: 08.09.2026

Aktenzeichen: 27 Ca 184/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Entgeltabrechnung für den Monat März 2025 zu erteilen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 97,5 %, der Beklagtenseite zu 2,5 % auferlegt.

4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 6.195,98.