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Datum: 16.09.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 9198/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 11.12.2025 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als Berater gemäß Arbeitsvertrag vom 15.07.2025 über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreites weiter zu beschäftigen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.

5. Der Streitwert wird auf 31.250,00 Euro festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.