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Datum: 15.09.2026

Aktenzeichen: 12 Ca 1096/25

1.Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, gemäß der Anweisung der Beklagten vom 23.04.2025 seine Arbeitsleistung für die Beklagte als Leiter des Qualitätsmanagements zu erbringen und die entsprechende Ausübung des Direktionsrechtes der Beklagten gegenüber dem Kläger unwirksam ist.
2. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger als Projekt- und R&D-Manager auf der Basis des Arbeitsvertrages vom 24.01.2018 in Verbindung mit den Zusätzen zu diesem Arbeitsvertrag, datierend vom 01.03.2019, vom 30.09.2021, vom 31.10.2022, vom 13.01.2023 sowie 01.02.2023 zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 13.732,00 festgesetzt. 5. Eine Berufungszulassung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.