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Datum: 30.09.2026

Aktenzeichen: 18 Ca 705/26

Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin erteilte Abmahnung vom 19.11.2025 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Wert des Gegenstands der Entscheidung wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.