Zum Inhalt springen

Datum: 07.10.2026

Aktenzeichen: 13 Ca 65/26

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Der Streitwert wird auf 22.719,53 € festgesetzt.

4. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.